Werden in einem Unternehmen personenbezogene Daten von mehr als neun Personen genutzt oder verarbeitet, ist das Unternehmen verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Als Anforderungen werden an den Datenschutzbeauftragten eine besondere Fachkunde, Zuverlässigkeit sowie auch IT-Kenntnisse gestellt.
Weiterhin sind bestimmte Personen innerhalb des Unternehmens für diese Tätigkeit ausgeschlossen.
Als Konsequenz hieraus ...
- Ist die Geschäftsleitung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
- Muss der Datenschutzbeauftragte alle Qualifikationen und die entsprechende Zuverlässigkeit aufweisen.
- Darf kein Konflikt zwischen seiner Position im Unternehmen und der Aufgabe des Datenschutzes bestehen.
- Muss ein interner Datenschutzbeauftragter für seine Aufgabe geschult werden und steht nur noch eingeschränkt zur Verfügung.
Datenschutz bedeutet zusätzliche Kosten?
Dies ist eine eindimensionale Sichtweise. Zwar bedeutet die Umsetzung des Datenschutzes in betroffenen Betrieben einen personellen wie auch materiellen Mehraufwand. Jedoch kann die
Nichtbestellung eines gesetzlich geforderten Datenschutzbeauftragten deutlich teurer kommen. Ordnungswidrigkeiten können in diesem Zusammenhang mit Bußgelden bis zu 250.000 Euro geahndet
werden.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit des externen Datenschutzbeauftragten an.
Ihr Vorteil:
- Ihre Mitarbeiter Stehen für Ihre Aufgaben uneingeschränkt zu Verfügung
- Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter stellen wir die benötigte Fachkunde bereit
- Wir stehen in keiner konkurrierenden Position in Ihrem Unternehmen
- Kosten sind transparent durch Angebot
- Externe Datenschutzbeauftragte nach BDSG § 4f Abs. 2
Unsere Leistungen:
- Eine jährliche Begehung und Beratung vor Ort zur Ermittlung des Ist-Standes
- Beratung zur Erarbeitung eines Datenschutzkonzeptes und dessen Pflege
- Beratung zur Erarbeitung von Prüf- und Checklisten sowie des gesamten Formularwesens
- Schulungen / Informationswesen
- Anlaufstelle für Datenschutzbeschwerden
- Unterstützung des laufenden Betriebes in Bezug auf Datenschutz
- Abstimmung mit Behörden und kontrollierenden Instanzen
Ihre Vorteile beim Einsatz eines externen Dienstleisters:
- Konzentration der eigenen Mitarbeiter auf das Kerngeschäft / Kostensenkung durch Outsourcing
- Kalkulierbare Kosten durch Beratervertrag
- Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
- Umgehung des „besonderen Kündigungsschutzes“ bei Einsatz eines internen Mitarbeiters
- Vermeidung von Risiken (z. B. Schadensersatz, Bußgeld)
- Vermeidung innerbetrieblicher Interessenskonflikte
- Objektivität sowie fundierte fachliche Kenntnisse
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