Werden in einem Unternehmen personenbezogene Daten von mehr als 9 Personen genutzt oder verarbeitet, ist das Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Als Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten werden eine besondere Fachkunde, Zuverlässigkeit sowie auch IT-Kenntnisse gestellt. Weiterhin sind bestimmte Personen innerhalb des Unternehmens für diese Tätigkeit ausgeschlossen.
Als Konsequenz hieraus ...
Datenschutz bedeutet zusätzliche Kosten?
Diese Sichtweise ist zunächst eindimensional. Zwar bedeutet die Umsetzung des Datenschutzes in betroffenen Betrieben einen personellen wie auch materiellen Mehraufwand. Jedoch kann die Nichtbestellung eines gesetzlich geforderten Datenschutzbeauftragten deutlich teurer kommen. Ordnungswidrigkeiten können in diesem Zusammenhang mit Bußgelden bis zu 250.000 Euro geahndet werden.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit des externen Datenschutzbeauftragten an.
Ihr Vorteil:
Unsere Leistungen:
Ihre Vorteile beim Einsatz eines externen Dienstleisters:
Für weitere Informationen folgen sie bitte diesem Link
Wo bieten wir diese Leistungen an?
Alsbach, Auerbach,
Babenhausen, Bensheim, Bickenbach, Bürstadt
Darmstadt, Dieburg, Dreieich
Eppstein, Erbach
Frankfurt
Griesheim, Groß-Gerau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Gundernhausen
Heidelberg, Hemsbach, Heppenheim, Hockenheim, Hofheim, Höchst
Jugenheim,
Kronberg, Königstein
Lampertheim, Langen, Lorsch
Main, Mainz, Mannheim, Michelstadt, Miltenberg, Modau, Mörfelden, Mühltal
Nieder-Ramstadt
Ober-Ramstadt, Odenwald
Pfungstadt
Reichelsheim, RheinMain, Riedstadt, Roßdorf, Rüsselsheim
Schifferstadt, Seeheim, Stockstadt
Taunus
Weinheim, Weiterstadt, Wiesbaden
Zwingenberg